Informationen der Mitgliederverwaltung
Aufgrund verschiedener Anfragen haben wir die grundsätzlichen Regeln zur Mitgliedschaft und zu den Beitragszahlungen zusammengefasst:
- Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Antragsdatum
- Der Austritt ist nur zum Ende eines Kalenderjahres möglich
Eine Kündigung hat nur in schriftlicher Form Gültigkeit und muss 6 Wochen zum Kalenderjahresende bei der Mitgliedsverwaltung vorliegen.
Die Beendigung der Mitgliedschaft wird nur wirksam, wenn alle Verpflichtungen dem Verein gegenüber erfüllt sind. - Der Mitgliedsbeitrag ist grundsätzlich im voraus zu entrichten
– bei Bankeinzug ¼-jährlich, ½-jährlich oder jährlich
– bei anderer Zahlungsweise jährlich bis zum 31.03. des lfd. Jahres. - Zahlungen erfolgen per Bankeinzug. Für andere Zahlungsweisen wird ein jährlicher Verwaltungsaufwand in Höhe von 5,- € erhoben