Mitgliederverwaltung

Informationen der Mitgliederverwaltung

Aufgrund verschiedener Anfragen haben wir die grundsätzlichen Regeln zur Mitgliedschaft und zu den Beitragszahlungen zusammengefasst:

  • Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Antragsdatum
  • Der Austritt ist nur zum Ende eines Kalenderjahres möglich
    Eine Kündigung hat nur in schriftlicher Form Gültigkeit und muss 6 Wochen zum Kalenderjahresende bei der Mitgliedsverwaltung vorliegen.
    Die Beendigung der Mitgliedschaft wird nur wirksam, wenn alle Verpflichtungen dem Verein gegenüber erfüllt sind.
  • Der Mitgliedsbeitrag ist grundsätzlich im voraus zu entrichten
    bei Bankeinzug  ¼-jährlich, ½-jährlich oder jährlich
    – bei anderer Zahlungsweise jährlich bis zum 31.03. des lfd. Jahres.
  • Zahlungen erfolgen per Bankeinzug. Für andere Zahlungsweisen wird  ein jährlicher Verwaltungsaufwand in Höhe von    5,- € erhoben