Liebe Vereinsmitglieder,
aufgrund der erhöhten Inzidenzwerte im Rhein Pfalz Kreis müssen wir die Lockerungen teilweise wieder zurücknehmen. Ab sofort gilt Folgendes:
- Erwachsene und Jugendliche:
„Abweichend von § 10 Abs. 1, Abs. 2, 17 CoBeLVO ist die sportliche Betätigung im Amateur- und Freizeitsport in Einzelsportarten nur im Freien und nur mit maximal fünf Personen aus zwei Hausständen zulässig. - Kinder (bis 14 Jahre):
Training im Amateur- und Freizeitsport ist in Gruppen von bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahre und einer Trainerin oder einem Trainer im Außenbereich und auf öffentlichen und privaten Außensportanlagen zulässig. - Abstandgebot:
Dabei gilt das Abstandsgebot nach § 1 Abs. 2 Satz 1 während des gesamten Trainings.“
Dies bedeutet, dass für alle Gruppen, die aus Teilnehmern bestehen, die älter als 14 Jahre sind, der Trainingsbetrieb mit sofortiger Wirkung wieder einzustellen ist.
aktualisiertes Hygiene- und Sicherheitskonzept (16.03.2021)